EU - Reisepass für Heimtiere


 
Ab Juli 2004 ist fuer Reisen innerhalb und ausserhalb der EU der amtliche EU Heimtierausweis fuer Hunde, Katzen und Frettchen unbedingt erforderlich. Er wird das Reisen mit Ihrem Haustier erleichtern, da unterschiedlichste Regelungen vereinheitlicht wurden.
Achtung! Ab Juli 2004 müssen alle Katzen, Hunde und Frettchen die auf Reisen gehen entweder tätowiert oder gechipt sein! Mehr Informationen darüber gibts in der Praxis!
  • Ziele: Das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU soll erleichtert werden. Statt der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren bisher verlangt haben, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis. Des weiteren sollen mit der Einführung des Tierpasses Risiken betreffend der Tiergesundheit minimiert werden.
  • Die Regelung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen. Für diese Tiere ist ein Tierpass mitzuführen, der u.a. bescheinigt, dass das Tier etwa gegen Tollwut geimpft ist. (Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen). Keinen Pass braucht man für Nager, Hauskaninchen und Vögel.
  • Im Ausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, sollten Tollwutimpfungen und andere Impfungen attestiert sowie weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere gemacht werden. Ziel ist ein vollständiger Überblick über den Gesundheitszustand des betreffenden Tieres.
  • Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich wird aber noch eine fünfjährige Übergangsfrist gelten
  • Mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen soll ein ausreichendes Sicherheitsniveau hinsichtlich der betreffenden Tiergesundheitsrisiken gewährleistet werden. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen, da der Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus ersichtlich wird.
  • Übergangsbestimmungen: Bescheinigungen (wie bisher übliche Impfpässe), die vor dem 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen im Privatreiseverkehr ausgestellt wurden, sind bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, sofern sie den Bestimmungen für den Heimtierpass entsprechen.
 
Für mehr Informationen siehe:
Information des Ministeriums für Gesundheit und Frauen
Entscheidung der EU - Kommission mit Muster des Reisepasses (PDF)
EU - Verordnung 998/2003 (PDF)
 
Quelle: Universität für Veterinärmedizin Wien